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Fragen zum Verpackungsgesetz

Fragen zum Verpackungsgesetz

Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Deutschland das Verpackungsgesetz. Wir beantworten dazu einige Fragen, die in Gesprächen mit Kunden immer wieder auftauchen.

Sind die Gläser und Flaschen, die Sie bei uns kaufen, bereits als Verpackungen lizenziert?

Nein. Da wir Gläser und Flaschen nicht befüllt verkaufen, handelt es sich (noch) nicht um Verpackungen, und wir können sie aus diesem Grunde auch nicht lizenzieren. Diese Frage wird auch auf der offiziellen Website der Zentralen Stelle Verpackungsregister in diesem Sinne beantwortet (Punkt 7.2.3 der FAQ).

Eine Verpackung dient per Definition zum Schutz bzw. Versand der von einem Hersteller produzierten oder vertriebenen Ware. Mit anderen Worten: Eine Verpackung ist nur dann eine Verpackung, wenn sie mit Ware befüllt ist. Falls Sie unsere Gläser und Flaschen befüllen und dann weiterverkaufen, werden die Glaswaren also bei Ihnen zur Verpackung, und Sie können und müssen diese Verpackungen als sogenannte "Erstinverkehrbringer" entsprechend lizenzieren.

Welche Verpflichtungen ergeben sich aus dem Verpackungsgesetz?

Das Verpackungsgesetz verlangt von Herstellern bzw. Erstinverkehrbringern von Verpackungen, diese zu lizenzieren und kostenpflichtig an einem System zu beteiligen. Ein "System" im Sinne des Gesetzes ist einer aus einer Liste von wenigen im Verpackungsregister registrierten Dienstleistern, der bei privaten Endverbrauchern als Müll anfallende, gebrauchte Verpackungen zurücknimmt und diese dann entweder entsorgt oder einer Wiederverwertung zuführt.

Weiterhin erfordert das Verpackungsgesetz, dass sich jeder Hersteller in der neu geschaffenen Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registriert und dort die über ein Jahr anfallenden Verpackungsmengen, getrennt nach den verschiedenen Verpackungsmaterialien (Kartonagen, Glas, Kunststoff, Metall etc.), meldet. Diese Meldung muss mit den an den jeweiligen Systempartner eines Herstellers gemeldeten Mengen übereinstimmen.

Wer lizenziert Verpackungen, die über mehrere Stationen zum Endverbraucher gelangen?

Jede Verpackung muss per Gesetz nur einmal lizenziert werden. Sollte eine Verpackung also über eine aus mehreren Stationen bestehende Vertriebskette den Endverbraucher erreichen, dann muss nur der Erstinverkehrbringer diese lizenzieren, nicht die nachfolgenden Stationen. Diese müssen allerdings sicherstellen, dass die von ihnen weitergegebenen Verpackungen von einer der vor ihnen auf der Vertriebskette liegenden Hersteller bzw. Händler lizenziert wurde.

Wo gibt es weitere Informationen zum Verpackungsgesetz und den daraus resultierenden Verpflichtungen?

Antworten auf viele weitere Fragen finden Sie bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Außerdem können Sie natürlich selbst einen Blick in den Gesetzestext werfen.